Die Überprüfung ist laut Kraftfahrgesetz § 57a ein gesetzlich vorgeschriebener Vorgang und soll die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kraftfahrzeuges sicherstellen sowie die Umweltverträglichkeit überprüfen.
Fahrzeuge die bei uns überprüft werden: -PKW bis 3,5t -LKW bis 3,5t